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ABLAUF UND KOSTEN

Freiwilliges Erstgespräch (50 min)

Abklärung, ob behandlungsbedürftige Erkrankung / Problem vorliegt, ambulante Therapie angemessen ist und persönliche Erwartungen und Therapiekonzept übereinstimmen

Im Erstattungsverfahren müssen die Kosten für das freiwillige Erstgespräch von den Klient*innen selbst getragen werden

Beantragung der probatorischen

Sitzungen

Die notwendigen Unterlagen und Formulare zur Beantragung der vier probatorischen Sitzungen im Erstattungsverfahren können Sie hier herunterladen:

Probatorik (4 Sitzungen)

Diagnostik, Erarbeitung der Therapieziele und eines Therapieplans

Entscheidung für/gegen Therapie

Antrag der Übernahme der Therapiekosten im Erstattungsverfahren bei der gesetzlichen Krankenversicherung

Therapiebeginn

Im Erstattungsverfahren werden die Kosten zunächst direkt mit den Klient*innen abgerechnet. Die Rechnungen können nach erfolgter Kostenübernahmebestätigung zur Erstattung bei der gesetzlichen Krankenkasse eingereicht werden. 

Die Kosten richten sich je nach Krankenkasse nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) oder der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und können bei letzterer je nach Komplexität der Behandlung zwischen dem 3,0-fachen (131,15 €) und dem 3,5-fachen (153,00 €) Steigerungssatz variieren. Für das Erstgespräch werden demnach 131,15 € berechnet. Die Höhe der von der Krankenkasse übernommenen Kosten unterscheidet sich zwischen den einzelnen Krankenkassen und den jeweiligen Tarifen. Ein verbleibender Restbetrag kann somit ggf. als Selbstbehalt fällig werden.

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