ABLAUF UND KOSTEN
Freiwilliges Erstgespräch (50 min)
Abklärung, ob behandlungsbedürftige Erkrankung / Problem vorliegt, ambulante Therapie angemessen ist und persönliche Erwartungen und Therapiekonzept übereinstimmen
Im Erstattungsverfahren müssen die Kosten für das freiwillige Erstgespräch von den Klient*innen selbst getragen werden
Beantragung der probatorischen
Sitzungen
Die notwendigen Unterlagen und Formulare zur Beantragung der vier probatorischen Sitzungen im Erstattungsverfahren können Sie hier herunterladen:
Probatorik (4 Sitzungen)
Diagnostik, Erarbeitung der Therapieziele und eines Therapieplans
Entscheidung für/gegen Therapie
Antrag der Übernahme der Therapiekosten im Erstattungsverfahren bei der gesetzlichen Krankenversicherung
Therapiebeginn
Im Erstattungsverfahren werden die Kosten zunächst direkt mit den Klient*innen abgerechnet. Die Rechnungen können nach erfolgter Kostenübernahmebestätigung zur Erstattung bei der gesetzlichen Krankenkasse eingereicht werden.
Die Kosten richten sich je nach Krankenkasse nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) oder der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und können bei letzterer je nach Komplexität der Behandlung zwischen dem 3,0-fachen (131,15 €) und dem 3,5-fachen (153,00 €) Steigerungssatz variieren. Für das Erstgespräch werden demnach 131,15 € berechnet. Die Höhe der von der Krankenkasse übernommenen Kosten unterscheidet sich zwischen den einzelnen Krankenkassen und den jeweiligen Tarifen. Ein verbleibender Restbetrag kann somit ggf. als Selbstbehalt fällig werden.