ABLAUF UND KOSTEN
Erstgespräch (50 min)
Abklärung, ob behandlungsbedürftige Erkrankung / Problem vorliegt, ambulante Therapie angemessen ist und persönliche Erwartungen und Therapiekonzept übereinstimmen
Kontakt mit Krankenkasse
Abklärung, ob und in welcher Höhe Kosten der Psychotherapie übernommen werden, mögliches Therapiekontingent und Antragsmodalitäten klären
Probatorik
Diagnostik, Erarbeitung der Therapieziele und eines Therapieplans
Entscheidung für/gegen Therapie
ggf. Antrag bei der privaten Krankenversicherung
Therapiebeginn
Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und können je nach Komplexität der Behandlung zwischen dem 3,0-fachen (131,15 €) und dem 3,5-fachen (153,00 €) Steigerungssatz variieren. Für das Erstgespräch werden demnach 131,15 € berechnet. Die Höhe der von der Krankenkasse übernommenen Kosten unterscheidet sich zwischen den einzelnen Krankenkassen und den jeweiligen Tarifen. Ein verbleibender Restbetrag kann somit ggf. als Selbstbehalt fällig werden.