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ABLAUF UND KOSTEN

Kontakt mit truppenärztlichem

Dienst

Ausstellung einer Kostenübernahmeerklärung durch den truppenärztlichen Dienst (Sanitätsvordruck San/Bw/0218)

Erstgespräch (50 min)

Abklärung, ob behandlungsbedürftige Erkrankung / Problem vorliegt, ambulante Therapie angemessen ist und persönliche Erwartungen und Therapiekonzept übereinstimmen

Probatorik (4 Sitzungen)

Diagnostik, Erarbeitung der Therapieziele und eines Therapieplans

Entscheidung für/gegen Therapie

Antrag auf Genehmigung von zunächst 25 Psychotherapiesitzungen beim truppenärztlichen Dienst. Zur Verlängerung darüber hinaus ist ein ausführlicher Bericht durch die Psychotherapeutin nötig.

Die Abrechnung der Psychotherapie erfolgt direkt mit der Heilfürsorge des Bundes.

Therapiebeginn

Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und können je nach Komplexität der Behandlung zwischen dem 3,0-fachen (131,15 €) und dem 3,5-fachen (153,00 €) Steigerungssatz variieren. Für das Erstgespräch werden demnach 131,15 € berechnet. Die Höhe der von der Krankenkasse übernommenen Kosten unterscheidet sich zwischen den einzelnen Krankenkassen und den jeweiligen Tarifen. Ein verbleibender Restbetrag kann somit ggf. als Selbstbehalt fällig werden.

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